Eliška Kořánová, DiS.
- vedoucí správy památkového objektu SZ Hrubý Rohozec (kastelán)
- 481 321 012, 777 459 026
Das Fliegen von Drohnen ohne vorherige Genehmigung ist über dem Gelände von historischen Gebäuden, die vom National Heritage Institute verwaltet werden, verboten!
Allgemeine Richtlinien:
So beantragen Sie die Genehmigung:
1. Der Drohnenbetreiber muss vorab einen schriftlichen Antrag auf Genehmigung des Drohnenflugs bei der Anlagenleitung einreichen.
2. Vor Erteilung der schriftlichen Genehmigung muss der Betreiber Folgendes vorlegen:
3. Nach Erhalt der Genehmigung muss der Pilot des unbemannten Systems (Drohne) am Starttag am betreffenden Denkmal eintreffen und vor Flugbeginn die mündliche Genehmigung zum Flug einholen.
4. Plant der Drohnenpilot, Film- oder Fotoaufnahmen für kommerzielle Zwecke zu erstellen, muss er bei der Beantragung der Betriebsgenehmigung für ein unbemanntes System zusätzlich einen „Vertrag zur Genehmigung von Filmaufnahmen mit einem unbemannten Luftfahrzeug“ ausfüllen. Der Drohnenpilot ist verpflichtet, die vereinbarte Gebühr gemäß Vertrag vor dem Start zu entrichten.
UNBEFUGTE FLÜGE ÜBER DEM GEBIET DES HISTORISCHEN DENKMALS, DAS VOM NATIONAL HERITAGE INSTITUTE VERWALTET WIRD, WERDEN SOFORT DER TSCHECHISCHEN POLIZEI GEMELDET!